Dienstreisen mit einem Privatfahrzeug
Arbeitgeber:innen in Luxemburg können ihren Arbeitnehmer:innen die Kosten für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für Dienstfahrten erstatten. Ein Beispiel für eine Geschäftsreise ist ein Kund:innen-Besuch.
Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin kann ein steuerfreies Kilometergeld von maximal 0,30 € pro km bezahlen. Dieser Höchstbetrag wird durch eine staatliche Verordnung festgelegt.
Zahlen Arbeitgeber:innen jedoch höhere Beträge pro Kilometer, so wird der Überschuss als Teil des steuerpflichtigen Einkommens an den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin betrachtet.
Geschäftliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Es existiert kein fester Pauschalbetrag für die Erstattung von Arbeitnehmer:innen für Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin kann Erstattungen auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten vornehmen, die durch gültige Quittungen belegt sind.