Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeitenden die Kosten (z.B. für Verpflegung, Restaurants und Hotels) erstatten, die ihnen auf Geschäftsreisen entstehen. In Luxemburg haben Arbeitgeber:innen die Wahl zwischen der Erstattung der tatsächlichen Ausgaben des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin (die durch gültige Quittungen nachgewiesen werden) oder der Zahlung von Tagegeldern an den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin.

Bis zu einem bestimmten Betrag werden Tagegelder nicht als Teil des Gehalts von Arbeitnehmer:innen angesehen und sind daher steuerfrei. Diese Höchstbeträge sind je nach Zielort der Geschäftsreise unterschiedlich und werden im Folgenden erörtert.

Eine Tagespauschale umfasst eine Tages- und eine Nachtvergütung. Die Tagesvergütung wird für jeden Tag gewährt, an dem sich der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin auf einer Dienstreise befindet. Dafür müssen keine Belege der Ausgaben aufbewahrt und eingereicht werden. Für die Nachtvergütung hingegen, die Ausgaben wie Übernachtung, Frühstück und damit verbundene Steuern abdeckt, müssen Belege für die Spesen eingereicht werden. Werden keine Nachweise vorgelegt, kann der Arbeitgeber nur 20 % des vollen Tagegelds steuerfrei gewähren.

Die steuerfreien Höchstbeträge für Inlandsreisen sind wie folgt:

Tagessatz Nachtsatz
€14 €56

 

Die im Jahr 2022 geltenden Sätze bleiben für 2023 unverändert.

Geschäftsreisen ins Ausland

Wie bereits erwähnt, hängen die Höchstsätze für steuerfreie Tagegelder vom Ziel einer Dienstreise ab. Die für das Jahr 2023 geltenden Sätze für einzelne Länder finden Sie unten am Ende des Artikels.

Zusätzliche Hinweise zu den Pauschalbeträgen für Dienstreisen ins Ausland:

  • Eine Geschäftsreise gilt als geschäftliche Reise ins Ausland, wenn das Ziel mehr als 25 km von der luxemburgischen Grenze entfernt ist.
  • Für Länder, die den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehaben, erhöht sich der Höchstbetrag der Nachtzulage um 10 % für die Dauer des Vorsitzes. Der Zeitplan und die Termine der Präsidentschaften kann auf der Website des Rates der EU eingesehen werden.
    • Tschechische Republik: 1. Juli 2022 – 31. Dezember 2022
    • Schweden: 1. Januar 2023 – 30. Juni 2023
    • Spanien: 1. Juli 2023 – 31. Dezember 2023

Geschäftsreisen aus dem Ausland nach Luxemburg

Der steuerfreie Höchstbetrag für Arbeitnehmer:innen, die normalerweise im Ausland arbeiten und in Luxemburg auf Dienstreise sind, liegt bei den folgenden Beträgen:

Tagessatz (2022) Nachtsatz (2022) Tagessatz (2023) Nachtsatz (2023)
Luxemburg €60 €180 €60 €200
Kirchberg €60 €200 €60 €220
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Sie können die Tagegeldliste für Luxemburg ganz einfach in Rydoo herunterladen. Mehr erfahren.

Geschäftsreisen ins Ausland: Tagessätze 2023

Tagessatz (in €) Nachtsatz (in €)
Albanien 30 70
– Tirana 45 140
Deutschland 60 195
– Berlin/München 60 220
Österreich 50 160
– Wien 60 200
Belgien 50 160
– Brüssel 60 250
Bosnien und Herzegowina 40 90
– Sarajewo 70 160
Bulgarien 50 180
Kanada 60 170
– Ottowa/Montréal/Toronto 60 190
China 60 200
– Peking 80 240
– Hong Kong 80 330
– Shanghai 70 285
Kroatien 40 100
– Zagreb/Split 70 190
Zypern 60 210
Dänemark 70 200
– Kopenhagen 90 230
Vereinigte Arabische Emirate 80 250
Spanien 50 180
– Madrid/Barcelona 60 210
Estland 35 85
– Talinn 55 175
Vereinigte Staaten von Amerika 80 170
– New York 100 260
– San Francisco 85 230
– Washington 85 250
Finnland 80 230
Frankreich 60 170
– Paris 60 250
– Straßburg 60 230
Griechenland 50 130
– Athen/Thesaloniki 50 180
Ungarn 50 120
– Budapest 60 200
Indien 60 200
– Neu Delhi/Mumbai/Kalkutta 60 250
Irland 65 180
– Dublin 70 220
Italien +0 180
– Rom/Venedig 70 220
Japan 100 220
– Tokio 100 260
Kasachstan 60 180
– Astana 60 250
Lettland 35 110
– Riga 60 180
Litauen 45 110
– Vilnius 55 195
Monaco 80 250
Norwegen 80 230
Niederlande 50 180
– Den Haag 60 210
Polen 50 150
– Warschau 60 185
Portugal 50 120
– Lissabon/Porto 60 170
Tschechische Republik 40 120
– Prag 60 170
Romänien 40 120
– Bukarest 60 200
Vereinigtes Königreich 70 200
– London 90 280
Russland 40 125
– Moskau 90 250
– St. Petersburg 80 240
Singapur 80 250
Slowakei 35 120
– Bratislava 60 170
Slovenien 40 120
– Ljubljana 60 170
Schweden 80 230
Schweiz 75 220
– Zürich/Genf 80 240
Thailand 60 150
– Bangkok 70 220
Türkei 40 130
– Ankara/Izmir 50 220
– Istanbul 50 230
Ukraine 50 120
– Kiew 60 220
Restliche Länder 70 200

 

Quelle: Government regulation of 2 December 2022

Die für das Jahr 2022 geltenden Tarife finden Sie hier.

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