Kilometersätze in der Schweiz für 2024
In der Schweiz haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf Rückerstattungen, wenn sie private Fahrzeuge für geschäftliche Fahrten (z.B. Kund:innenbesuche) nutzen. Dies ist in Artikel 327b des Obligationenrechts, einer Ergänzung zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, festgelegt. Konkret besagt dieser Artikel, dass Arbeitnehmer:innen, wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin der Nutzung eines Kraftfahrzeugs für geschäftliche Zwecke zustimmt, Anspruch auf Erstattung der normalen Betriebs-, Wartungs-, Steuer-, Versicherungs- und Abnutzungskosten hat, die ihm/ihr bei der Ausübung der Arbeit entstehen.
Kilometersätze 2024
Um alle entstehenden Kosten zu decken, ist es praktisch, eine Kilometerpauschale anzuwenden. In der Schweiz gibt es keine einheitliche Pauschale, die für alle Unternehmen gilt. Der Touring Club Schweiz (TCS) veröffentlicht jährlich eine Übersicht der geltenden Tarife je nach Fahrzeugtyp. Die durchschnittlichen Kilometerkosten für 2024 betragen CHF 0,72 pro Kilometer. Wenn das Fahrzeug des Arbeitnehmers mehr als den Durchschnitt verbraucht, kann das mit dem Arbeitgeber / der Arbeitgeberin besprochen werden. Für steuerliche Zwecke ist kein Höchstbetrag festgelegt, jedoch sollten Rückerstattungen angemessen sein und den tatsächlichen Kosten entsprechen. Sollten Arbeitgeber:innen Zweifel an der Erstattungspolitik haben, können sie sich jederzeit an ihr örtliches Finanzamt wenden.
Beispiel: Barbara arbeitet auf einer Baustelle und muss einige Materialien abholen. Dafür fährt sie 19 Kilometer. Ihr Arbeitgeber verwendet die durchschnittliche Kilometerpauschale von CHF 0,72 pro Kilometer. Daher erhält sie für diese Dienstreise CHF 13,68 (= 19 km x CHF 0,72/km) zurückerstattet.
Steuererklärung
Arbeitnehmer:innen können Reisekosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Ob es einen erlaubten Höchstbetrag für Reisekosten in der Steuererklärung gibt, hängt vom jeweiligen Kanton ab.