Unter dem Begriff „Reisekostenbericht” versteht man ein Formular, welches von Mitarbeitern ausgefüllt wird, um die Ausgaben aufzulisten, für welche diese eine Erstattung beantragen. Dem Formular werden in der Regel Quittungen beigefügt, welche als Nachweis gelten.
Der Arbeitgeber prüft die Eingaben nach Erhalt auf Richtigkeit und Gültigkeit. Sind alle Daten und Belege korrekt, werden die angeforderten Beträge ausgezahlt. Der Arbeitgeber wiederum, kann dann die erstatteten Beträge als Geschäftsaufwand erfassen. Dieser fließt in die Höhe des Buchgewinns und des erfassten steuerpflichtigen Gewinns ein.